Ausgabe 5/09 

Empfehlung zur Infektionsprävention in Dialysezentren während der Influenza-Pandemie

Kommission für Infektionskrankheiten und Hygiene der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie


Zur Situation

•  Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat am 11.06.09 das Vorliegen einer Pandemie mit dem Influenza-Virus A/ H1N1 („Neue Influenza“, sog. Schweinegrippe) festgestellt. Am 16.07.09 hat sie dazu ergänzend mitgeteilt, dass die Ausbreitung der Infektion nicht mehr aufzuhalten sei und daher auf eine Strategie der Schadensbegrenzung (Mitigierung) umgestellt werden müsse.
•  In Deutschland sind inzwischen weit mehr als 10.000 bestätigte Fälle von Neuer Grippe registriert worden, die Mehrzahl bei Rückkehrern aus dem Ausland, zunehmend jedoch auch als Neuinfektionen im Inland.
•  Bisher verläuft die Erkrankung weitgehend moderat, Todesfälle sind selten (ca. 1%). Chronisch Nierenkranke und Dialysepatienten sind ein Hochrisikokollektiv für Infektionserkrankungen. Ihr Immundefekt sowie die häufig bestehende erhebliche Comorbidität steigern das Risiko für schwere Verläufe sowie die Gefahr, an der Erkrankung und an sekundären Komplikationen zu versterben.

Die Kommission für Infektionskrankheiten und Hygiene (KIH) der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie empfiehlt folgende
 
Maßnahmen für Dialysezentren

1.     Jede Dialyseeinrichtung sollte Personen benennen, die für die Beschäftigung mit Pandemiefragen zuständig sind. Diese sollten sich fortlaufend über die aktuelle Entwicklung informieren (z. B. auf der Website des Robert-Koch-Instituts1) und ggf. zentrumsinterne Maßnahmen vorbereiten und umsetzen.

2.     Jedes Dialysezentrum sollte das konkrete Vorgehen festlegen, wie mit an Influenza erkrankten oder im Erkrankungsverdacht stehenden Patienten umgegangen werden soll2. Es empfiehlt sich eine schriftliche Festlegung sowie die Information aller Mitarbeiter.

3.     Patienten einer Dialyseeinrichtung sind in geeigneter Weise über Vorsichtsmaßnahmen bei Symptomen einer Influenza-Erkrankung zu instruieren. Dies kann über Aushänge, Handzettel etc. erfolgen.

4.     Patienten sollen angehalten werden, sich bei Influenzaverdacht (lt. Falldefinition des RKI: Fieber einmalig > 38°C und akute respiratorische Erkrankung) telefonisch mit dem Dialysezentrum in Verbindung zu setzen und dieses nur nach Aufforderung und Instruktion zu betreten. Patienten mit Infektionsverdacht sollen nicht mit Sammeltransporten zur Dialyseeinrichtung gebracht werden.

5.     An Influenza erkrankte Dialysepatienten sollen im Dialysezentrum in einem separaten Raum dialysiert werden. Eine Kohortenisolation ist möglich. Der Raum kann nach Wischdesinfektion zur nächsten Dialyseschicht für nicht infizierte Patienten genutzt werden.
Eine Zuweisung separater Dialysemaschinen zu infizierten Patienten ist nicht erforderlich, diese können ebenfalls nach Wischdesinfektion wieder für andere Patienten genutzt werden.

6.     Infizierte Dialysepatienten sollen den Behandlungsraum auf möglichst kurzem Wege durch das Zentrum erreichen. Ideal ist ein separater Zugang, ebenfalls möglich ist ein regulärer Zugang durch das Zentrum, wenn die unmittelbare Begegnung mit anderen Personen ausgeschlossen wird. Beim Durchqueren der Behandlungseinrichtung soll der Patient einen Mund-Nasen-Schutz (einfache Hygienemaske) tragen.

7.     Das Dialysepersonal schützt sich bei Behandlung influenzainfizierter Patienten mit Schutzkittel, Handschuhen und geeignetem Atemschutz (Schutzstufe FFP 2). Kittel und Handschuhe sind vor Verlassen des Behandlungsraumes auszuziehen.

8.     Sowohl Personal als auch Patienten müssen in besonderem Maße auf eine strenge Einhaltung der Händehygiene achten. Patienten sollen darüber hi­naus hygienisch husten (in den Ärmel, in ein Papiertaschentuch), nur Einmaltaschentücher verwenden und diese in ein verschließbares Behältnis entsorgen.

9.     Hinsichtlich der adäquaten Diagnostik sowie der bestehenden Meldepflicht sei auf die Angaben des Robert-Koch-In­s­tituts verwiesen: www.rki.de.

10.     Sofern ein Patient stationärer Behandlung bedarf, ist das Krankenhaus vorab zu informieren und das Vorgehen abzusprechen.

11.     Sobald der Impfstoff gegen die Neue Grippe verfügbar ist, sollte das Personal von Dialyseeinrichtungen nach Möglichkeit geimpft werden. Ebenso sollten chronisch Nierenkranke und Dialysepatienten nach Möglichkeit geimpft werden.

12.     Chronisch Nierenkranke gehören zum Risikokollektiv für schwere Influenza-Verläufe, für das US-Center of Disease Control bzw. die dt. Gesellschaft für Pneumologie eine antivirale Therapie empfehlen. Oseltamivir (Tamiflu®) kann zur Behandlung der Influenza bis zu einer GFR von 10 mL/min (Dosisreduktion auf 1x75 mg tgl.) eingesetzt werden, für Dialysepatienten wird die Substanz nicht empfohlen4. Zanamivir (Relenza®) kann inhalativ unabhängig von der Nierenfunktion eingesetzt werden. Ein Therapiebeginn > 72 h nach Beginn der Symptomatik hat wenig Aussicht auf Erfolg.


1    www.rki.de/cln_100/nn_196658/DE/Content/InfAZ/I/Influenza/IPV/IPV__Node.html?__nnn=true
2    www.rki.de/nn_200238/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Erreger__ausgewaehlt/Influenza/Uebersicht.html
3
www.wir-gegen-viren.de
4     www.thieme-connect.de/ejournals/html/pneumologie/doi/10.1055/s-0029-1214982#N66154

Weitere, aktuelle Informationen sind stets über die Internetseite des Robert-Koch-Instituts oder das jeweils zuständige Gesundheitsamt zu erhalten.

 
 

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