Ausgabe 1/02 

Telematik in der Gesundheitsversorgung


Telekommunikation und Informatik ("Telematik") verändern unser Leben in vielen Bereichen. Inzwischen gewinnt das Thema auch im Gesundheitswesen an Bedeutung. Freilich meinen Mediziner mit der Telematik häufig nur die Telemedizin, mit der die räumliche Trennung zwischen Arzt und Patient oder zwischen mehreren behandelnden Ärzten überwunden wird. Die Anwendungsmöglichkeiten der Telematik gehen aber weit darüber hinaus. Sie befassen sich damit, wie die Abschottung und Fragmentierung der einzelnen Bereiche des Gesund-heitswesens und seiner Leistungserbringer, wie unterschiedliche Verantwortungsebenen und die mangelnde Transparenz des Leistungsgeschehens überwunden werden können. Ziel des Telematikein-
satzes im Gesundheitswesen ist es deshalb, die Qualität der medizinischen Versorgung zu optimieren und Rationalisierungsreserven zu erschließen.

Der die Telemedizin prägende Grundsatz "move the information not the patient" wird im medizinischen Alltag noch zu wenig beachtet. Zwar entwickeln sich in der Teleradiologie und in der Telepathologie bereits eine Reihe von Routineanwendungen. Dies gilt insbesondere für die Fernbefundung von bildgebenden Verfahren bei der konsiliarischen Bewertung, der Be-fundung im radiologischen Hintergrunddienst sowie für Notfälle. Auch in der Teleendoskopie, Telekardiologie und Teledermatologie werden heute schon telediagnostische Möglichkeiten genutzt. Diese Entwicklungen der Telemedizin haben eine große Versorgungsrelevanz für die Qualität der Befundung. Die Telemedizin verfolgt hier den Anspruch, medizinische Informationen zu bündeln und an die Stellen mit der größtmöglichen Kompetenz der Interpretation zum Wohle der Patienten weiterzuleiten.

Ganz neue Anwendungsmöglichkeiten eröffnen sich bei der telematikgestützten Betreuung und Überwachung der Patienten im häuslichen Umfeld. Die medizintechnische Industrie entwickelt mit Hochdruck Geräte, die behandlungsrelevante Parameter aufzeichnen und auf Anforderung dem Arzt oder Krankenhaus online oder per Telefon mitteilen, so dass in kritischen Situationen schnell reagiert werden kann. Die Bedeutung dieser Verfahren wird nach Einführung der Diagnosis Related Groups ( DRGs) und mit zunehmender Verbreitung von Disease Management Programmen (DMP) zunehmen. Gerade die Verkürzung der Verweildauer im Krankenhaus, aber auch die zunehmende Zahl pflegebedürftiger Personen, verlangt nach adäquaten ambulanten Versorgungsstrukturen, die mit telematischer Unterstützung effektiver gestaltet werden können. Multifunktionale Breitband-Datennentze und die zunehmende Digitalisierung der Kommunikationsmedien werden sogar Videoübertragungen möglich machen, mit denen sich der behandelnde Arzt oder eine Altenpflegerin ein unmittelbares Bild vom Patienten oder einer pflegebedürftigen Person machen und entsprechende Hinweise geben kann.

Die sektorenübergreifende Zusammenarbeit in der Medizin verlangt ein Höchstmaß an Kommunikation, Kooperation und Koordination. Papiergebundene Verfahren und herkömmliche Kommunikationsmethoden stoßen bei der Fülle der anfallenden Daten und Informationen rasch an ihre Grenzen. Da vernetzten Strukturen und einer integrierten Versorgung die Zukunft gehört, muss die Kommunikation telematikgestützt erfolgen. Dies gilt insbesondere für die Dokumentation, die unter der Herrschaft einer evidenzbasierten Medizin und nach Einführung der DRGs im Krankenhaus, aber auch im Rahmen von DMP einen völlig neuen und zentralen Stellenwert erringen wird.

Die Dokumentation mit Hilfe der Telematik fördert eine Transparenz, die zwar alle Behandler den kritischen Blicken und der Bewertung durch die Vor-, Mit- und Nachbehandler aussetzt. Sie eröffnet diesen aber zugleich die Möglichkeit, bereits erhobene Daten zu prüfen, mit den eigenen Behandlungsvorstellungen abzugleichen und daraus eine fundierte Therapie zu ent-wickeln.

Diese Möglichkeiten werden auch das Arzt-Patienten-Verhältnis positiv beeinflussen. Der Patient von heute kommt immer häufiger mit medizinischen Informationen, die er aus dem Fernsehen oder aus dem Internet erhalten hat, zum Arzt. Er erwartet von seinem Arzt, dass dieser sich mit den Informationen auseinandersetzt und ihm die vernünftigste Behandlungsalternative empfiehlt. Ein von Arzt und Patient erarbeitetes Heilungs- oder Behandlungskonzept baut auf der gesundheitspolitisch erwünschten Mitverantwortung des Patienten für seinen Gesundungsprozess auf, verstärkt die Behandlungstreue und erhöht das Vertrauen in den behandelnden Arzt. Ein solches Rollenverständnis stellt allerdings an den Arzt, überhaupt an alle Behandler, hohe medizinische Anforderungen. Sie lassen sich nur durch eine ständige und intensive Weiterbildung gewährleisten. Die technischen Möglichkeiten der Telematik auf diesem Gebiet kommen dem Arzt wie keine andere Weiterbildungsform entgegen und lassen sich seinen individuellen Bedürfnissen anpassen. Außerdem können auf diese Weise Leitlinien und andere Entscheidungshilfen ohne Verzögerung in die tägliche Versorgungspraxis einfließen.

Der Einsatz dieser telematischen Anwendungen setzt den flächendeckenden Aufbau einer Telematikinfrastruktur voraus, die bis jetzt nur in miteinander nicht kompatiblen Insellösungen besteht. Dafür müssen erhebliche Investitionen aufgewendet werden. Jeder Leistungserbringer, jeder Kostenträger muss mit multifunktionalen Kartenterminals ausgestattet sein. Kommunikationsnetze müssen eingerichtet, die erforderliche Software muss entwickelt werden. Auch die im Gesundheitswesen besonders wichtige Sicherheitsinfrastruktur ist zu finanzieren, z. B. die Ausstattung aller Leistungserbringer mit einer Heilberufekarte. Erst mit ihr können medizinische Informationen digital signiert, verschlüsselt und entschlüsselt werden, kann sich der Absender einer Information zuverlässig authentifizieren. Hinzu kommt die Einführung einer Krankenversichertenkarte der 2. Generation, die dem Versicherten und Patienten die Möglichkeit gibt, den Zugriff auf seine medizinischen Daten zu steuern.

Die Telematik im Gesundheitswesen wird auch auf internationaler und besonders auf EU-Ebene viel beachtet und diskutiert. Auf der Regierungskonferenz in Feira/Portugal am 19./20.6.2000 haben sich die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, bis Ende 2002 (!) die Verfügbarkeit einer Infrastruktur für Gesundheitstelematik (einschließlich regionaler Netzwerke) für die Leistungserbringer im ambulanten und stationären Bereich sicherzustellen.

Die deutsche Bundesregierung setzt offenbar darauf, dass die Selbstverwaltungsorganisationen im Gesundheitswesen den Aufbau der Gesundheitstelematik selbst in die Hand nehmen und finanzieren. Diese haben sich schon Ende 1998 im Aktionsforum Telematik im Gesundheitswesen (ATG) zusammengeschlossen, um Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, die dann von den Beteiligten durch Vereinbarungen umgesetzt werden sollen. Soweit es sich um dem Gesetzgeber vorbehaltene Bereiche handelt (z. B. Datenschutz, Strafrecht, digitale Signatur), richten sich die Empfehlungen an ihn. Inzwischen existieren Empfehlungen zum elektronischen Rezept, zum elektronischen Arztbrief , zur Sicherheitsinfrastruktur und zur europäischen Dimension der Gesundheitstelematik, die von der Homepage des ATG abgerufen werden können (http://atg.gvg-koeln.de). Die Selbstverwaltungsorganisationen haben jetzt mit der Umsetzung begonnen, wobei das elektronische Rezept Priorität hat, da man hier vom raschesten Anwendungsnutzen und den höchsten Einsparungseffekten ausgehen kann.

Die Erschließung des in der Gesundheitstelematik liegenden Potentials zur Verbesserung der Qualität unseres Gesundheitswesens und zu seiner Rationalisierung ist ein hochkomplexer Prozess, da neben einer Fülle von technisch geprägten Vereinbarungen über Verfahren, Standards und Zertifizierungen auch Entscheidungen darüber getroffen werden müssen, wer die flächendeckende Einführung der Gesundheitstelematik finanzieren soll. Noch schwieriger wird der Umgang der Beteiligten mit den gewonnenen Informationen sein, weil sie sich auf die Beziehungen der Vertragspartner auswirken und maßgeblich dazu beitragen werden, dass sich die Strukturen im Gesundheitswesen - und nicht nur in Deutschland - ändern werden.



Dr. jur. Manfred Zipperer
Ministerialdirektor a.D.
Vorsitzender des Aktionsforums Telematik
Im Gesundheitswesen
D - 53757 Sankt Augustin
 
 

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